Wir helfen Ihnen Ihre regulatorischen Meldungen zu erstellen

Der Bereich regulatorisches Reporting beschäftigt sich mit der Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten und Standards zur Sicherung des Finanzsystems. Diese sind insbesondere für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute verpflichtend und werden von der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf nationaler Ebene überwacht.

Im Zuge der Finanzkrise wurden die Kreditinstitute mit neuen Compliance Vorschriften konfrontiert, welche aktuell im Bankbereich zu einer tiefgreifenden Reform des bisherigen Meldewesens führt. Die neuen Meldeanforderungen bedeuten vor allem einen signifikanten Anstieg der an die Aufsichtsbehörden zu meldenden Datenvolumina und deren Granularität. Auch die Anforderungen an Datenverfügbarkeit und Konsistenz sind erheblich gestiegen. Als Konsequenz dieser Strukturreform ergeben sich auch neue Meldeformulare und Dateiformate wie z.B. das eXtensible Business Reporting Language (XBRL) Format, mit dem elektronische Dokumente im Bereich der Finanzberichterstattung erstellt werden.

Aus diesem Grund sind leistungsfähige IT-Architekturen und eine starke Automatisierung von Prozessen unabdingbar. Die SAP bietet mit ihren verschiedenen Modulen Lösungen und neue Technologien, um Finanzdaten über standardisierte Schnittstellen in umfassenden Data-Warehouse-Strukturen zusammenzuführen und zu verwalten. Diese bilden die Grundlage um mittels Eigenentwicklungen oder unter Verwendung einer Meldewesen Software die aufsichtsrechtlichen Meldungen zu erzeugen.

Ihr Ansprechpartner

Tanja Schulze Everding Geschäftsführerin

Unsere Leistungen

SAP stellt mit seinem SAP BW als zentralem System eine hoch performante Infrastruktur zur Verfügung um Ihre Meldeinformationen zu integrieren, transformieren und konsolidieren. Hierbei profitieren Sie von unseren Erfahrungen bereits umgesetzter SAP BW Architekturen aus verschiedenen Meldewesen Bereichen, die sich vor allem durch:

  • eine deutliche Prozessbeschleunigung in der Meldungserstellung
  • Reproduzierbarkeit der Meldungsdaten bis zum Einzelgeschäft
  • flexible Erweiterbarkeit bei neuen Geschäften
  • Prozessstabilität und Nachvollziehbarkeit der Daten
  • sehr gute Performance bei täglichen Ladeläufen

auszeichnen.

Groß- und Millionenkreditmeldungen

Sie nutzen SAP BW und möchten mit einem Saldenkumulierungssystem die Entwicklung Ihrer Kreditnehmer über das gesamte Quartal tagesaktuell verfolgen? Wir beraten Sie gezielt bei der Konzeption und Implementierung Ihrer IT-Architektur.

Meldungen zur Bankenaufsicht

Sie müssen Ihre COREP oder FINREP Meldung in einem neuen Dateiformat bei der Bundesbank einreichen? Auf Grund unserer Erfahrung entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam die für Sie passende Lösung.

Bankenstatistiken

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung aktueller Gesetzesänderungen. Bringen Sie Ihre Statistiken auf den neusten Stand!

Modernisierung der Millionenkreditmeldung

§14 des Kreditwesengesetzes deckt das Ausfallrisiko durch Millionenkredite ab. Hierbei haben die Kreditinstitute vierteljährlich ihre Millionenkredite der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. Ein Millionenkredit liegt vor, wenn der einem Kreditnehmer bzw. einer Kreditnehmereinheit gewährte Kredit eine fest vorgegebene Meldegrenze - bis zum 31.12.2014 waren dies 1.5 Mio EUR - an mindestens einem Tag im zurückliegenden Quartal überschreitet. Dabei gilt der Grundsatz: Ist eine Kreditnehmereinheit meldepflichtig, so sind auch alle zugehörigen Kreditnehmer zu melden.

Anfang Februar 2012 haben die Bundesbank und die BaFin einen Entwurf zur Modernisierung des Millionenkreditmeldewesens vorgestellt.
Folgende Anpassungen wurden für die Millionenkreditmeldung geplant und sind teilweise bereits umgesetzt:

Absenkung der Meldegrenze auf von bisher 1.5 Mio EUR auf 1 Mio EUR auf Basis der bisherigen Meldeformulare (ab Meldung zum 31.03.2015)

Die Kreditnehmereinheit in der Millionenkreditmeldung beschränkt sich auf dokumentierte Kontrollverhältnisse (ab Meldung zum 31.03.2014).

Neue bzw. granularere Datenfelder:

  • Währungskennzeichen ? erzeugt ggf. mehrere Datensätze pro Kunde
  • Bilanzdaten wie z.B. Jahresumsatz und Datum des Abschlusses
  • Einteilung in Restlaufzeiten: tägl. fällig, <= 1 Jahr, 1 bis 5 Jahre, > 5 Jahre

Untergliederung der Millionenkreditbetragspositionen:

  • Schuldverschreibungen, Aktien, Beteiligungen, Konsumentenkredite, Handelskredite, ...
  • Einteilung in Restlaufzeiten: tägl. fällig, <= 1 Jahr, 1 bis 5 Jahre, > 5 Jahre

Angedacht sind noch folgende zusätzliche Anpassungen. Diese unterliegen teilweise einer erneuten Prüfung, insbesondere unter Berücksichtigung des von der Europäischen Zentralbank (EZB) geforderten Aufbaus eines zentralen Kreditregisters -Analytical Credit Dataset (AnaCredit) ? im Eurosystem.

  • Absenkung der Meldegrenze auf 750 TEUR
  • Stammdateneinreichung in elektronischer Form
  • Verkürzung der Meldefrequenz auf monatlicher Basis
  • Abgabe der Meldedatei im XBRL Format

Modernisierung der Zahlungsverkehrsstatistik zum Berichtsjahr 2014

Nachdem die durch die Bundesbank auf freiwilliger Basis erhobenen Daten zum Zahlungsverkehr nicht die gewünschte Qualität besaßen und nur eine schlechte Vergleichbarkeit gewährleisteten, wurde eine harmonisierte und für alle monetären Finanzinstitute ab dem Jahr 2008 verpflichtende Zahlungsverkehrsstatistik (EZB-Leitlinie EZB/2007/9) erlassen. Diese Statistik im Rahmen des bankstatistischen Meldewesens dient primär zur Einrichtung, Steuerung und Überwachung von Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabrechnungssystemen des Kreditgewerbes. Die Meldung muss jährlich zum 31.03. für das Vorjahr in einem dafür speziell entwickelten XML-Format via ExtraNet abgegeben werden. Auf insgesamt 9 Meldeblättern geht es um Konten- und Kartenarten, Zahlungsinstrumente im In- und Ausland, Zahlungswege und Transaktionen im Themenkontext Zahlungsverkehr.

Zum Berichtsjahr erfolgte eine Überarbeitung der Meldeanforderungen zur Zahlungsverkehrsstatistik durch die Europäische Zentralbank (EZB), welche erhebliche Auswirkungen auf die Granularität der Meldung hat. Somit sind auch die bereits implementierten technischen Lösungen der Finanz- und Zahlungsinstitute betroffen und bedürfen einer Anpassung. Die 9 Meldeblätter bleiben bestehen wurden aber grundsätzlich neu strukturiert. Vor Allem wird jetzt ein örtlicher Bezug, das heißt eine Aufsplittung der vormals geforderten Gesamtzahlen auf Länderebene (EU-Länder separat; nicht EU-Länder kumuliert) gefordert.

Bei der Zahlungsverkehrsstatistik 2014, kurz ZVS 2014, bleiben das Meldeformat und die Meldefrequenz bis auf weiteres bestehen. Eine Umstellung auf das neue XBRL-Format steht allerdings im Raum.

Regulatorische Meldungen im XBRL-Format

XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist eine auf XML (eXtensible Markup Language) basierende Auszeichnungssprache zur Darstellung hierarchisch strukturierter Daten in der internationalen Finanzberichterstattung in Form von Textdateien. Diese elektronischen Dokumente können durch das XBRL-Format Plattform- und Implementationsunabhängig zwischen zwei Computersystemen ausgetauscht werden. Der Zielrechner kennt durch dieses einheitliche Format exakt die Struktur der ankommenden Daten.

Ziel von XBRL ist es, diese Ineffizienzen im Prozess des Datenaustauschs und der -analyse zu reduzieren sowie den Vergleich und die Vergleichbarkeit von Informationen zu erleichtern.

Gesetze, zum Beispiel die der EBA (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) auf europäischer Ebene, geben vor, welche regulatorischen Daten geliefert werden müssen. Daran orientiert sich die XBRL-Taxonomie, welche den Aufbau eines einzelnen XBRL-Dokumentes spezifiziert. Dieses strukturierte Verzeichnis bzw. Klassifizierungssystem (nach Themenbereich i.d.R. nach Rechnungslegungsstandard) definiert die verschiedenartigen Elemente, z.B. Positionen aus der Gewinn- und Verlustrechnung oder den Namen des Unternehmens. Zudem werden deren Beziehungen zueinander abgebildet (Position "Umlaufvermögen" ist Teil der Position "Aktiva"). Aus diesen Elementen setzt sich eine XBRL-Instanz, ein elektronischer Report der die konkreten Daten eines bestimmten Falles/Unternehmens enthält, zusammen.